Allgemeine Auftragsbedingungen / AGB
AGB Vermögen statt Steuern Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) & Verbraucherinformationen (VI) für die Programme, Beratungs- und Umsetzungsleistungen „Vermögen statt Steuern“
Tschirdewahn Steuerberatungsgesellschaft mbH Stand: Oktober 2025
§1 Anbieter / Kontakt Tschirdewahn Steuerberatungsgesellschaft mbH Immermannstraße 14–16, 40210 Düsseldorf Tel.: +49 (0)211-5988 7275 Fax: +49 (0)211-5988 7278 E-Mail: support@stb-tschirdewahn.de Handelsregister: AG Düsseldorf HRB 96935 USt.-ID: DE361209317 Geschäftsführer: Cornelius Tschirdewahn
Die Datenschutzerklärung kann unter https://www.steuerberater-tschirdewahn.de/datenschutz/ eingesehen werden. Datenschutzverantwortlicher i.S.d. DSGVO: siehe oben.
§2 Geltungsbereich, Zielgruppe, Rechtsnatur der Leistungen (1) Diese AGB regeln die Vertragsbeziehung zwischen der Tschirdewahn Steuerberatungsgesellschaft mbH (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) im Zusammenhang mit Programmen, Mentoring, digitalen Inhalten, Live-Sessions, Seminaren, Kongressen sowie der Erstellung individueller steuerlicher Gestaltungen und Konzepte unter der Marke „Vermögen statt Steuern“. (2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Mit Vertragsschluss versichert der Kunde ausdrücklich, Unternehmer zu sein. Ein Vertrag mit Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB kommt nicht zustande. (3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, sie werden durch den Anbieter schriftlich anerkannt. (4) Für klassische Steuerberatungsleistungen (z.B. laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen) gelten zusätzlich bzw. vorrangig die „Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften“ der Kanzlei in der jeweils aktuellen Fassung. Diese AAB werden dem Kunden separat zur Verfügung gestellt und sind Bestandteil des jeweiligen Steuerberatungsverhältnisses.
§3 Vertragsabschluss / Dokumentation (1) Die Präsentation von Leistungen, Programmen, Seminaren oder Steuerkonzepten durch den Anbieter stellt ein verbindliches Vertragsangebot gegenüber Unternehmern dar. (2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot im Telefonat, Video-Call oder persönlichen Gespräch annimmt. Zur Dokumentation kann der Anbieter die Annahme in Textform (z.B. E-Mail) bestätigen oder die Annahme per Videoaufzeichnung festhalten. (3) Der Kunde erhält sodann eine Rechnung und/oder eine gesonderte Auftragsbestätigung. Mit Zugang der Rechnung bzw. Auftragsbestätigung gilt der Vertrag als geschlossen. (4) Der Anbieter kann zur Zahlungsabwicklung externe Zahlungsdienstleister einsetzen (z.B. Klarna, AffiliCon, Stripe).
§4 Leistungsinhalt / keine Fernunterrichtsleistung (1) Der Anbieter erbringt – nach vollständiger oder vereinbarter Abschlagszahlung gemäß §7 – insbesondere folgende Leistungen: a) individuelle steuerliche Gestaltungsüberlegungen, schriftliche Ausarbeitungen oder steuerliche Struktur- bzw. Optimierungskonzepte („Steuerkonzept“) je nach Auftrag b) Zugang zu einem geschützten Portal-/Mitgliederbereich, c) Teilnahme an Live-Calls / Q&A-Sessions / Mentoring-Terminen / Webinaren / Seminaren / Kongressen, d) die Möglichkeit, in diesen fest terminierten Live-Formaten Fragen zu stellen, e). Zugang zu digitalen Inhalten (z.B. Video-Module, digitale Beratungsinhalte zu den Strategien, Unterlagen, Checklisten). (2) Die Leistungen dienen ausschließlich der Planung, Strukturierung und Optimierung der unternehmerischen Steuer- und Vermögenssituation des Kunden. Es handelt sich nicht um eine staatlich anerkannte Ausbildung, keine berufsqualifizierende Fortbildung, keinen Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes und keine schulische Ausbildung. (3) Es werden keine Prüfungen durchgeführt, keine Zertifikate im Sinne einer fachlichen Qualifikationsprüfung ausgestellt und kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg oder steuerlicher Vorteil zugesichert. (4) Persönliche Austausche mit Experten des Anbieters erfolgen innerhalb der vereinbarten Formate und Zeitfenster. Ein Anspruch auf individuelle, jederzeitige Einzelfallbetreuung außerhalb dieser Formate besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich separat vereinbart ist. (5) Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte, Module, Abläufe, eingesetzte Referenten/Experten und den technischen Zugang jederzeit im Sinne einer inhaltlichen, organisatorischen oder technischen Weiterentwicklung anzupassen, auszutauschen oder zu aktualisieren. Bei Ausfall von Referenten, Krankheit, höherer Gewalt oder Nichtverfügbarkeit von Räumlichkeiten/Plattformen kann der Anbieter Termine verschieben, Ersatzreferenten benennen oder alternative Formate anbieten. Schadensersatzansprüche des Kunden aus derartigen Anpassungen sind ausgeschlossen. (6) Urheberrecht: Der Kunde erkennt die Urheber- und Leistungsschutzrechte des Anbieters und ggf. externer Referenten an sämtlichen bereitgestellten Inhalten (Unterlagen, Präsentationen, Aufzeichnungen etc.). Eine Vervielfältigung, Weitergabe, Aufzeichnung (Audio, Video, Screenshot), Veröffentlichung oder sonstige Nutzung außerhalb des vertraglich vereinbarten Zwecks ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters unzulässig. (7) Aufzeichnungen / Marketing: Der Anbieter ist berechtigt, Live-Sessions, Seminare oder Events ganz oder teilweise aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen dürfen anderen Teilnehmern bzw. Kunden des Programms zur Verfügung gestellt werden. Der Anbieter darf Foto-, Ton- und Filmaufnahmen für Marketing- und Dokumentationszwecke verwenden, ohne dabei vertrauliche steuerliche oder betriebswirtschaftliche Detailinformationen des Kunden offenzulegen.
§5 Mitwirkungspflichten des Kunden / Fristen für individuelle Konzepte (1) Soweit der Kunde ein individuelles Steuerkonzept, eine steuerliche Strukturierungsempfehlung oder eine schriftliche Ausarbeitung beauftragt, ist er verpflichtet, sämtliche hierfür notwendigen Informationen, Unterlagen, Steuerbescheide, betriebswirtschaftlichen Auswertungen, Summen- und Saldenlisten, Jahresabschlüsse, Gewinnermittlungen und/oder Steuererklärungen innerhalb von 21 Tagen nach Anforderung vollständig zur Verfügung zu stellen. (2) Vom Anbieter überlassene Fragebögen sind innerhalb von vier Wochen nach Zurverfügungstellung vollständig ausgefüllt zurückzusenden. Erfolgt dies nicht, entfällt nach Ablauf dieser Frist die Verpflichtung des Anbieters zur Erstellung des Steuerkonzepts. (3) Reicht der Kunde die für das Steuerkonzept erforderlichen Unterlagen/Fragebögen nicht rechtzeitig ein, verfällt der Anspruch auf Erstellung des Steuerkonzepts spätestens zehn Wochen nach dem individuellen Onboarding-/Starttermin. Eine gesonderte Erinnerungspflicht des Anbieters besteht nicht. (4) Der Kunde ist nicht berechtigt, Arbeitsergebnisse (z.B. Steuerkonzepte, schriftliche Gestaltungsmodelle, Auswertungen) an Dritte weiterzugeben, es sei denn, einzelne Inhalte sind ausdrücklich als „zur Weitergabe freigegeben“ gekennzeichnet. Gibt der Kunde Inhalte dennoch an Dritte weiter, stellt er den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. (5) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, ein bereits erstelltes Steuerkonzept oder eine Ausarbeitung nach Übergabe aufgrund späterer Rechtsänderungen zu aktualisieren oder den Kunden über Rechtsänderungen zu informieren.
§6 Portalzugang, Nutzungsrechte, Geheimhaltung, Technikpflichten des Kunden (1) Für die Nutzung des geschützten Portals / Mitgliederbereichs erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, beschränkt auf die vereinbarte Vertragslaufzeit und ausschließlich zur eigenen betrieblichen Nutzung. (2) Zugangsdaten und Passwörter sind streng vertraulich zu behandeln. Der Kunde hat sicherzustellen, dass unbefugte Dritte keinen Zugriff erhalten. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht eines Missbrauchs. Soweit der Kunde dies zu vertreten hat, haftet er für die Nutzung durch unbefugte Dritte. (3) Das Mitschneiden, Speichern, Veröffentlichen oder Verbreiten von Live-Calls, Video-Inhalten, Unterlagen oder sonstigen Materialien ist untersagt. Urheberrechtsvermerke, Marken und Logos dürfen nicht entfernt werden. (4) Bei Verstößen gegen diese Pflichten ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. (5) Technische Voraussetzungen: Der Kunde stellt auf eigene Kosten die technischen Mindestvoraussetzungen (Hardware, Software, stabile Internetverbindung, ggf. Kamera/Mikrofon) sicher und testet diese im Vorfeld. Störungen in der Sphäre des Kunden (z.B. Internetausfall, defekte Hardware, Firewalleinstellungen) entbinden den Kunden nicht von der Zahlungspflicht. (6) Nimmt der Kunde an einem Live-Format nicht teil, ohne rechtzeitig technische Probleme anzuzeigen, und ergibt sich aus der Aufzeichnung keine technische Störung, gilt die Leistung als erbracht. (7) Höhere Gewalt (insbesondere großflächige Ausfälle von Infrastruktur, Pandemiesituationen, behördliche Untersagungen von Präsenzveranstaltungen, Stromausfälle oder externe Netzausfälle) befreit den Anbieter für die Dauer und im Umfang der Beeinträchtigung von der Leistungspflicht. Schadensersatzansprüche hieraus sind ausgeschlossen.
§7 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt (1) Die Vergütung versteht sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. (2) Die Vergütung ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – im Voraus und ohne Abzug fällig. (3) Bei vereinbarter Ratenzahlung bleibt sämtliches Material (Unterlagen, Zugänge zur Plattform etc.) bis zur vollständigen Zahlung des Gesamtpreises im Eigentum bzw. unter der Kontrolle des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, den Plattformzugang bei Zahlungsverzug zu sperren. (4) Gerät der Kunde mit einer Rate in Verzug und zahlt trotz angemessener Nachfrist nicht, ist der Anbieter berechtigt, die gesamte noch offene Restvergütung sofort fällig zu stellen. Gerät der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug, kann der Anbieter den Vertrag fristlos kündigen und Schadensersatz verlangen; in diesem Fall entfällt der weitere Leistungsanspruch des Kunden. (5) Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen abzurechnen, auch wenn der Kunde sie nicht oder nur teilweise in Anspruch nimmt, sofern der Anbieter die Leistung ordnungsgemäß angeboten hat.
§8 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung (1) Der Vertrag beginnt zum in der Auftragsbestätigung angegebenen Starttermin. (2) Mindestlaufzeit / Programmlaufzeit: a) Die Erstlaufzeit („Programmlaufzeit“) beträgt regelmäßig sechs (6) Monate ab dem individuellen Starttermin (Onboarding). b) Während der Erstlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. c) Die Programmlaufzeit dient insbesondere der initialen Strukturierung, Umsetzung und Dokumentation der individuellen Steuer- und Vermögensstrategie des Kunden. (3) Übergang ins Mentoring-/Membership-Modell: a) Nach Ablauf der Erstlaufzeit geht der Vertrag automatisch in ein laufendes Mentoring-/Membership-Modell („Fortlaufende Betreuung“) über. b) Ab diesem Zeitpunkt verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der jeweiligen laufenden Vertragsperiode in Textform gekündigt wird. c) Die in der Fortlaufenden Betreuung geschuldete monatliche Vergütung ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung und ist monatlich im Voraus fällig. (4) Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn – der Kunde wiederholt gegen Geheimhaltungs-, Nutzungs- oder Mitwirkungspflichten verstößt, – der Kunde mit Zahlungen in Verzug gerät und auch nach Nachfristsetzung nicht leistet, – der Kunde unzutreffende Angaben zu seinem Unternehmerstatus gemacht hat. (5) Mit Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht am Portal und an nicht ausdrücklich zur dauerhaften Überlassung freigegebenen Inhalten. Der Anbieter ist berechtigt, die Zugänge des Kunden zu deaktivieren.
§9 Haftung / Haftungsbegrenzung / kein Erfolgsversprechen (1) Die Inhalte werden nach bestem Wissen und unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisstands erstellt. Gleichwohl übernimmt der Anbieter keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität, Richtigkeit und insbesondere keinen Garantiewillen für den Eintritt bestimmter steuerlicher Effekte oder wirtschaftlicher Ergebnisse. (2) Ein bestimmter steuerlicher Vorteil, eine bestimmte Höhe der Steuerersparnis oder ein sonstiger wirtschaftlicher Erfolg wird ausdrücklich nicht geschuldet. (3) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. (4) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die vom Kunden geschuldete Vergütung für das jeweilige Programm / den jeweiligen Abrechnungszeitraum. (5) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Steuervorteile ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. (6) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, ein übergebenes Steuerkonzept oder eine Ausarbeitung nach Übergabe aufgrund späterer Gesetzesänderungen zu aktualisieren oder nachzupflegen bzw. den Kunden über Rechtsänderungen zu informieren. (7) Höhere Gewalt im Sinne von §6 Abs. 7 schließt eine Haftung für Verzögerungen oder Ausfälle aus.
§10 Kommunikation, Referenzen, Marketing (1) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, vom Anbieter per E-Mail, Telefon, SMS oder vergleichbaren elektronischen Kommunikationswegen über relevante Programminhalte, Terminänderungen, ergänzende Leistungen, steuerlich relevante Aktualisierungshinweise sowie themenverwandte Veranstaltungen informiert zu werden. (2) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden (insbesondere dessen Firma, Firmenbezeichnung oder Markenauftritt) als Referenzkunde namentlich zu benennen, einschließlich der Nutzung von Firmenlogos in Präsentationen, pitch decks und Verkaufsunterlagen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie vertrauliche steuerliche Details werden nicht offengelegt.
§11 Änderungen von Leistungen und AGB (1) Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte, Module, technische und organisatorische Ausgestaltung sowie Zugangswege anzupassen, weiterzuentwickeln oder einzelne Inhalte auszutauschen, soweit dadurch der Kernnutzen für den Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt wird. (2) Führen solche Änderungen zu einer wesentlichen Einschränkung vertraglich vereinbarter Hauptleistungen, mindert sich die Vergütung anteilig. Der Anbieter informiert den Kunden hierüber in Textform. (3) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für laufende Vertragsverhältnisse ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor geplantem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt, unter Hervorhebung der geänderten Passagen. (4) Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht binnen vier Wochen ab Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Rechtsfolge wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen. (5) Erfolgen Änderungen zum Nachteil des Kunden, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung außerordentlich kündigen. Im Fall der Kündigung ist die bis dahin anteilig angefallene Vergütung zu leisten.
§12 Widerrufsrecht (1) Da Verträge ausschließlich mit Unternehmern (§2 Abs. 2) geschlossen werden, besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. (2) Sollte im Ausnahmefall dennoch ein Vertrag mit einem Verbraucher i.S.d. § 13 BGB zustande kommen, gilt die gesetzliche Widerrufsbelehrung gemäß §§ 312g, 355 BGB in der jeweils aktuellen Fassung. Diese wird dem Verbraucher gesondert in Textform zur Verfügung gestellt. §13 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Schlussbestimmungen (1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit rechtlich zulässig – Düsseldorf. (3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung rechtlich zulässig am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei Vertragslücken. (4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich strengere Formvorschriften gelten. Hinweis auf ergänzende Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB) Für die gesondert beauftragten klassischen Steuerberatungsleistungen (z.B. laufende Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Vertretung gegenüber Finanzbehörden) gelten zusätzlich die „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften“ in der jeweils aktuellen Fassung der Tschirdewahn Steuerberatungsgesellschaft mbH. Diese werden dem Kunden separat zur Verfügung gestellt und sind Vertragsbestandteil für diese Leistungen.
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