
Finanzanlagen
Finanzanlagen in Wertpapiere unterliegen im Grundsatz der Abgeltungssteuer.
D.h. auf laufende Erträge sowie auf Veräußerungsgewinne werden 25% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag darauf (und ggf. Kirchensteuer) von der Zahlstelle (regelmäßig eine Bank) einbehalten.
Unterschiede bestehen aber dennoch, was bei dem Vergleich von Direkt-Investment gegenüber dem Fondsinvestment deutlich wird. Bspw. sind Veräußerungsgewinne auf Fondsebene steuerfrei bis diese ausgeschüttet werden.
Auf Veräußerungsgewinne des Direktinvestors wird Abgeltungssteuer einbehalten, sodass ein Liquiditätsnachteil entstehen kann.