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STEUERRECHTLICHER BEISTAND

Wir kämpfen für Ihr Recht!

Wir vertreten Sie auf folgenden Wegen:

Antragsweg

Einspruchsweg

finanzgerichtliche Klage

Es kommt vor, dass das Finanzamt eine andere Rechtsauffassung vertritt, dementsprechend führen wir außergerichtliche Rechtswegverfahren (Einspruch und Anträge) um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Sollte sich das Finanzamt nicht von unserer Auffassung überzeugen lassen, steht noch der finanzgerichtliche Klageweg offen.

In der Vergangenheit haben wir eine sehr gute Bilanz vorzuweisen, vieler gewonnener Rechtsbehelfe und Klageverfahren.

So zeigt sich, dass sich die Befassung mit den steuerrechtlichen Besonderheiten im Einzelfall auszahlt.

Stellen Sie Ihre An- /Fragen kostenlos & unverbindlich!

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